23.06.2021

Erleichterte Stundung der Sozialversicherungsbeiträge - Monat Juni 2021

Der HDE hat sich zusammen mit der BDA erneut erfolgreich für eine Fortführung der erleichterten Bedingungen für eine Stundung der Sozialversicherungsbeiträge eingesetzt. So konnte erreicht werden, dass die Erleichterung für Stundungen der Sozialversicherungsbeiträge für vom Shutdown betroffene Arbeitgeber längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Juli 2021 verlängert wird.

Das Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands zu den Voraussetzungen für das vereinfachte Stundungsverfahren für den Monat Juni 2021 finden Sie hier. 

Der Antrag auf Stundung der Beiträge im vereinfachten Verfahren ist weiterhin mittels eines einheitlich gestalteten Antragsformulars zu stellen. Das überarbeitete Muster eines solchen Antrags finden Sie hier. 

Wie der GKV-Spitzenverband informiert, ist eine weitere Verlängerung des vereinfachten Stundungsverfahrens in der bisherigen Form über den Beitragsmonat Juni 2021 hinaus aufgrund der positiven Gesamtentwicklung grundsätzlich nicht vorgesehen. 

Gleichwohl werden die Einzugsstellen erfahrungsgemäß mit einer Reihe von Unternehmen konfrontiert sein, denen eine zeitnahe Zahlung der bislang gestundeten Beiträge zum Fälligkeitstag des Beitragsmonats Juli 2021 nicht möglich sein wird. Für diese Betriebe wird beabsichtigt, einen - zeitlich begrenzten - gleitenden Übergang in das Regelstundungsverfahren auf Grundlage von § 76 Absatz 2 SGB IV sowie der Beitragserhebungsgrundsätze vom 17. Februar 2010 anzubieten. Grundlage hierfür wird das bereits in 2020 praktizierte Verfahren sein, das von einem niedrigschwelligen Nachweis des Vorliegens einer erheblichen Härte, der Erhebung von Stundungszinsen in Abhängigkeit vom Zahlungsverhalten des Arbeitgebers sowie einem regelhaften Vorhalten von Sicherheitsleistungen geprägt gewesen ist.

Autor/ Ansprechpartner

Sabine Hagmann
Sabine Hagmann

Hauptgeschäftsführerin

0711 64864-20

0711 64864-24

Neue Weinsteige 44

70180 Stuttgart