Politik + Positionen
Fahrverbote
Die Frage, ob eine Innenstadt mit Individualverkehr erreichbar ist, ist aus Sicht des Handelsverbandes Baden-Württemberg von existentiellem Interesse für den Handel und für die Innenstadt selbst. Der Handel braucht Verkehr, sonst werden Kunden der Innenstadt fernbleiben und ihren Bedarf anderswo decken. Bleibt die Kundenfrequenz aus, werden dies auch alle anderen Branchen in der Innenstadt spüren. Gastronomie, Hotellerie, Dienstleister, Banken, Handwerker, Kultur, freie Berufe etc.
Auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 27. Februar 2018 zu Diesel-Fahrverboten, die nach Auffassung des Gerichts grundsätzlich zulässig sind, gilt: Fahrverbote, aber auch fehlende und/oder teure Parkplätze und andere „Hindernisse“ sowie ständige Sperrungen tragen dazu bei, dass die Erreichbarkeit, die Versorgung und die Attraktivität der Innenstädte sinkt. Städtebauliche Investitionen gehen damit ins Leere, Innenstädte veröden. Fahrverbote und weitere Verkehrsbeschränkungen sind vor dem Hintergrund keine Lösung und greifen viel zu kurz. Erforderlich ist vielmehr ein mittel- und langfristiges Konzept.
Vor den anhaltenden Diskussionen um Fahrverbote aufgrund schlechter Luftqualitäten, City-Maut etc. erhebt der Handelsverband folgende Forderungen:
- Keine City-Maut, auch nicht in Form einer Nahverkehrsabgabe
- Keine (kurzfristige) Einführung einer Blauen Plakette.
- Sofortige Erarbeitung eines „Masterplans zur Luftreinhaltung in Baden-Württemberg“, um unkoordinierte Einzelmaßnahmen und Aktionismus zu verhindern.
- Durchsetzung eines längeren Umsetzungszeitraumes für EU-Normen seitens der Politik.
- Sofortiger Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs mit höchstmöglichem Investitionsvolumen, insbesondere den Ausbau der Verbindung zwischen Innenstadt und Stadtrand bzw. Außenbezirken, auch, um der Pendlerproblematik entgegenzuwirken.
- Sofortige, hohe Investitionen in den Ausbau und Erhalt der Infrastrukturen in den Kommunen und Ballungszentren sowie den großen Zufahrtsstraßen hierzu.
- Optimierung der Verflüssigung des Verkehrs in den Innenstädten – Grüne Welle statt Stop-and-Go, Digitalisierung der Ampelsysteme etc.
- Verbot des Durchgangsverkehrs für LKW und Transporter durch die Innenstädte – insbesondere in der Landeshauptstadt Stuttgart.
- Erarbeitung einer attraktiven Parkraumbewirtschaftung in den Innenstädten mit angemessenen (niedrigen) Parktarifen.
- Verbesserung und Optimierung des Baustellenmanagements.
- Hohe Investitionen in die Verkehrsleit- und der Parkleitplanungssysteme in den Innenstädten.
- Sofortiger Ausbau und Förderung der Elektromobilität sowie intensiver Ausbau der zugehörigen Ladeinfrastrukturen mit entsprechend hohen Investitionen.
- Bereitstellung von gesichertem und flächendeckendem WLAN-Netzen mit hohem Datenvolumen.
- Staatliche Unterstützung für die Besitzer von Dieselfahrzeugen, die nicht der Euro 6 Norm entsprechen.
Ausweitung der Fahrverbote in 2020 - Ein Kommentar
Ladendiebstahl
Update: Hier gibt es einen aktuellen Kommentar zum Thema
Der Handelsverband Baden-Württemberg begrüßt die Abschaffung der Bagatellgrenze von 25 Euro bei Ladendiebstahl. „Das ist ein starkes Symbol für den Rechtsstaat aber auch für den Einzelhandel“, sagt die Hauptgeschäftsführerin des Verbands, Sabine Hagmann. „Deshalb sprechen wir ein dickes Lob für Justizminister Guido Wolf (CDU) aus.“
Der Handelsverband schätzt den jährlichen Schaden durch Ladendiebstahl auf 500 bis 700 Millionen Euro in Baden-Württemberg. Ein Viertel davon, also 125 bis 175 Millionen Euro, entstünden durch Diebstähle unterhalb der bisherigen Bagatellgrenze, sagt Hagmann.
Das größte Problem beim Thema Ladendiebstahl für den Einzelhandel bleibe jedoch bestehen: die Einstellung zu vieler Verfahren. Die im Südwesten laut polizeilicher Kriminalstatistik zurückgegangene Zahl der Ladendiebstähle sei nur ein Erfolg auf dem Papier, so Hagmann. „In der Realität beobachten wir etwas anderes: Dass die Händler viele Diebstähle gar nicht mehr zur Anzeige bringen, weil es zu viel Bürokratie verursacht und aus Sicht der Händler meist nichts bringt.“
Mit großer Sorge beobachtet der Handelsverband Baden-Württemberg zudem, dass Fälle der organisierten Kriminalität weiterhin zunehmen. „Neben den finanziellen Folgen stellen diese Form der Eigentumsdelikte vor allem ein großes Gefährdungspotential für die Mitarbeiter im Einzelhandel dar“, so Hagmann weiter. Der Handelsverband Baden-Württemberg fordert den Gesetzgeber daher auf, den Strafrahmen für Diebstahl mit Waffen/Bandendiebstahl zu erweitern, sodass eine Bewährungsstrafe nicht in Frage kommt.
EEG-Umlage
Der Handelsverband Baden-Württemberg sieht die Kostensteigerungen in Sachen Energie mit großer Sorge. Die Energiewende darf nicht auf Kosten von Verbrauchern und einigen Wirtschaftsunternehmen gehen, die nicht unter die EEG-Befreiung fallen. Die Energiekosten müssen fair verteilt werden.
Die EEG-bedingten Kosten belasten die Handelsunternehmen über Gebühr, treffen sie sogar gleich doppelt: Erstens zahlt der Wirtschaftszweig – obwohl er selbst drittgrößter Stromverbraucher ist – die volle und künftig noch steigende EEG-Umlage. Zweitens wird der Konsum durch die enormen Kostensteigerungen bei Energie für Verbraucher deutlich belastet. So wird zum Beispiel ein durchschnittlicher Supermarkt, der früher jährlich 18.000 Euro an EEG-Umlage zahlte, heute mit 27.000 Euro belastet.
Obwohl nur für ein Drittel des Stromverbrauchs verantwortlich, zahlen Verbraucher und Handel fast die Hälfte des Umschlagbeitrags.Alleine die Belastung durch die EEG-Umlage liegt bei über 10 Mrd. p.a.
Der Einzelhandel mit seinen fast 40.000 Unternehmen im Land bekennt sich grundsätzlich zu den Zielen der Energiewende und ist bereit, einen Teil der dafür notwendigen Kosten mit zu tragen. Die Einzelhändler selbst investieren seit Jahren in moderne Kühlgeräte, Klimaanlagen und Beleuchtung. Der Einzelhandelsanteil am jährlichen Stromverbrauch in Deutschland liegt derzeit bei enormen 7 Prozent (46 TWh). Aber gerade weil der Einzelhandel so kleinteilig ist - insgesamt aber an dritter Stelle der stromintensivsten Wirtschaftszweige steht – kommt eine Förderung als „Energieintensive Branche“ nicht in Frage. Eine Umlagebefreiung und damit die Ausweitung der ohnehin unübersichtlichen und ungerechten Vorgehensweise der Bundesregierung bei der Ausnahmenregelung ist nicht unser Ziel.
Forderungen
- Klare, verbindliche und nachvollziehbare Kriterien für Ausnahmetatbestände zur EEG-Befreiung und Schließung der eklatanten Schlupflöcher für in Wahrheit nicht energieintensive Bereiche. Privilegien und Ausnahmetatbestände müssen Ausnahmen bleiben und entfallen.
- Stärkere Begrenzung des förderfähigen Ausbaus Erneuerbarer Energien, eine Deckelung der EEG-Umlage und die verstärkte einmalige Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen.
- Gewährleistung der Versorgungssicherheit als absolutes Muss.
- Anreize schaffen: Staatliche Unterstützung von energieintensiven Investitionen (mit Blick auf die jahrelange Unterstützung bei der Erhaltung von denkmalgeschützten Gebäuden, für energieintensive Investitionen in Gebäude und energetische Technik eine Förderung sowie eine schnelle Abschreibungsmöglichkeit analog zum Denkmalschutz.)
Verkaufsoffene Sonntage
- Ein aktueller Kommentar zum Thema: Verkaufsoffene Sonntage ohne Wenn und Aber
- Der Handelsverband Baden-Württemberg spricht sich ausdrücklich für die Beibehaltung der derzeit in Baden-Württemberg geltenden Regelungen des Ladenöffnungsgesetzes aus. Insbesondere die landesgesetzliche Möglichkeit, bis 3 Sonntage für den Verkauf zu öffnen, grundsätzlich als ausreichend an. Aufgrund der anders verfahrenen Grenzländer Hessen, Rheinland-Pfalz und Bayern wären jedoch 4 wünschenswert.
- Vor dem Hintergrund der Digitalisierung fordert der Handelsverband jedoch ausdrücklich, die Anforderungen an den Anlassbezug für die verkaufsoffenen Sonntage zu streichen oder deutlich zu erleichtern.
Begründung:
Seit dem Jahr 2007 gilt in Baden-Württemberg das Ladenöffnungsgesetz, welches auf Landesebene das vorher bundesweit geltende Ladenschlussgesetz ersetzte. Dabei wurde der Anregung des Handelsverbandes Baden-Württemberg Rechnung getragen, die Ladenöffnung unter der Woche zu liberalisieren.
Im Gegenzug dafür wurden die Sonntagsöffnungen restriktiv behandelt und auf die Anzahl 3 reduziert. Handelsunternehmen in Baden- Württemberg können daher ihre Öffnungszeiten von Montag bis Samstag frei gestalten; an Sonn- und Feiertagen sind Geschäfte demgegenüber grundsätzlich geschlossen zu halten. Ausnahmen bestehen in Tourismusgebieten für einzelne Sortimente. Darüber hinaus können für einzelne Standorte jährlich bis zu drei verkaufsoffene Sonntage aus Anlass von Märkten, Messen und anderen Veranstaltungen von der Gemeinde beschlossen werden.
Letztere gesetzliche Ausnahmeregelung wird aktuell sehr kontrovers diskutiert, einerseits von vielen Handelsunternehmen, die vor dem Hintergrund des zunehmenden Online-Handels eine Liberalisierung der Öffnungszeiten an Sonntagen, insbesondere durch die Streichung des o. g. Anlassbezugs fordern. Andererseits gibt es auf Seiten von ver.di und von Kirchen Wünsche, die geltenden Regelungen zu verschärfen. Hinzu kommt, dass die Gemeinden unterschiedlich mit den Möglichkeiten der Sonntagsöffnung umgehen. Dabei geht es vor allem darum, welche Anforderungen an den Anlass und damit an die Zulassungsvoraussetzung dieser bis zu 3 verkaufsoffenen Sonntage gestellt werden.
Der Handelsverband spricht sich ausdrücklich dafür aus, den Anlassbezug für die 3 verkaufsoffenen Sonntage zu streichen. In Baden-Württemberg hat der Gesetzgeber bereits 2007 im Ausgleich für die verringerte Anzahl bewusst die Anforderungen an den Anlassbezug bei verkaufsoffenen Sonntagen gesenkt. Mittlerweile sind jedoch von Seiten der Rechtsprechung in Auslegung der Gesetze deutlich höhere Hürden aufgestellt worden, als vom Landesgesetzgeber beabsichtigt und von den Beteiligten leistbar. Das führt dazu, dass verkaufsoffene Sonntage kaum noch planbar sind und die aktuelle Gesetzgebung einem Berufsverbot für den Handel an Sonn- und Feiertagen ähnelt. Dies war jedoch nicht im Sinne des Gesetzgebers und ist vor dem Hintergrund der schwierigen Lage des mittelständischen Handels und dem Ausbluten der mittleren und kleinen Innenstädte nicht sachgerecht.
Im Übrigen ist dies auch anlässlich der Digitalisierung nicht zeitgemäß. Danach verzeichnet der Internethandel vor allem am Sonntag die höchsten Umsätze. Um dieses Ungleichgewicht auszugleichen, sind 3 verkaufsoffene Sonntage „ohne Wenn und Aber“ nicht zu viel Zugeständnis an eine Branche, in der in Baden-Württemberg 500.000 Mitarbeiter beschäftigt sind.
Der Handelsverband Baden-Württemberg fordert daher von der Politik, seinen gesetzgeberischen Ansprüchen zu genügen und die gesetzgeberische Hoheit indirekt über den Weg der Auslegung nicht den Gerichten oder anderen Kräften zu überlassen. Das Ladenöffnungsgesetz Baden-Württemberg ist daher zu ändern und den Anlassbezug aus dem Gesetz zu entfernen.
Attraktivität der Innenstädte
Der Handelsverband fordert von der Politik in Sachen attraktive Innnenstädte:
- Die Zukunft der Innenstädte durch konsequente Anwendung und Weiterentwicklung der gegebenen Planungs- und Ordnungsinstrumente nachhaltig zu sichern und für ausgeglichene Chancen im Wettbewerb mit peripheren Lagen zu sorgen. Dazu müssen Einzelhandelskonzepte erstellt oder fortgeschrieben werden, um Ansiedlungsvorhaben optimal in das städtische Gefüge einordnen zu können. ( Kommunen)
- Vorschriften zum Denkmalschutz in der Innenstadt verhältnismäßig und wirtschaftsfreundlich anzuwenden. (Kommunen)
- Bei Ansiedlungsvorhaben, vor allem im Bereich großflächigen Einzelhandels, die interkommunale Abstimmung einzuhalten. (Kommunen)
- Sich aktiv an der Zusammenlegung von Flächen in den Innenstädten zu beteiligen, um dort die für einen wirtschaftlichen Betrieb notwendigen Flächengrößen anbieten zu können. (Kommunen)
- Die kommunalen Bebauungspläne auf den neuesten Stand nach geltender Baunutzungsverordnung 1990/1993 zu bringen. Es sollte in Erwägung gezogen werden, städtebauliche Fördermittel nicht an Kommunen auszuzahlen, die ihre Bebauungspläne nicht auf den neuesten Stand nach geltender Baunutzungsverordnung 1990/1993 bringen. (Kommunen)
- Alles zu tun, um Leerstand zu vermeiden und Nutzungskonzepte zu entwickeln. (Alle politisch Verantwortlichen)
- Die Interessen des Handels in die Entscheidungen über Umwelt- und Lärmvorschriften gleichberechtigt einfließen zu lassen. (Alle Verantwortliche)
- Kleinere und mittlere Unternehmen stärker im Fokus ihrer Planung zu haben. (Alle Verantwortliche)
- Ablösebeträge für Stellplätze abzubauen und nicht zur Aufbesserung der kommunalen Finanzen zu nutzen. (Alle politisch Verantwortlichen)
- Ausreichende Parkmöglichkeiten zu akzeptablen Preisen. Nicht für jeden ist der ÖPNV eine realistische Alternative. (Alle politisch Verantwortlichen)
- Die Digitalisierung als Chance zu ergreifen und alles dafür zu tun, damit überall on- und offline Angebote verbunden werden können. Dazu bedarf es einer Anpassung der hierfür benötigten Begleitinfrastruktur - wie z.B. die zur Verfügungsstellung von WLAN und Breitband, der Einführung von neuem Mobilitätsangebot. (Alle politisch Verantwortlichen)
- Alles zu tun, um die Nahversorgung in Stadtteilen, Quartierszentren sowie im ländlichen Raum zu erhalten und zu sichern. (Alle politisch Verantwortlichen)
- Keine Fahrverbote für den notwendigen Liefer- und Kundenverkehr des Handels zuzulassen, wenn diese erkennbar wirkungslos und unsinnig sind. (Alle politisch Verantwortlichen)
- Die Erreichbarkeit der Innenstädte bei einem Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs auch für den Individualverkehr sicherzustellen. (Alle politisch Verantwortlichen)
- Ungebremstes investitionsgetriebenes Verkaufsflächenwachstum zu unterbinden. (Alle politisch Verantwortlichen)
Bürokratieabbau
Der Handelsverband fordert die Landesregierung sowie die Stadt- und Landesbehörden auf, auf den deutschen Gesetzgeber einzuwirken, dass
- die Überbürokratisierung im Handel abgebaut wird; insbesondere sollten vom deutschen Gesetzgeber innerhalb der EU keine nationalen Sonderwege eröffnet werden. Die öffentliche Planung muss kleinere und mittlere Unternehmen fokussiert berücksichtigen.
- Überregulierung bei Verbraucherschutzgesetzen vermieden wird: z.B. LMIV etc. geplante/diskutierte Vorschriften für die Lebensmittelkennzeichnung führen zu neuen Belastungen (wie z.B. Mindestschriftgrößen, Platzierungsvorschriften etc.).
- in die Entscheidungen über Umwelt- und Lärmvorschriften die Interessen des Handels gleichwertig einfließen.
- Dokumentationspflichten auf Verhältnismäßigkeit überprüft werden (Mindestlohn, Vorhaltepflichten bei Registrierkassen, etc.) und entsprechend angepasst werden.
- Mitwirkungspflichten bei Statistiken für mittelständische Unternehmen zurückgefahren werden.
- Ausführungsvorschriften bei Brandschutzmaßnahmen auf Plausibilität und Verhältnismäßigkeit überprüft und anpasst werden.
- Ablösebeträge für Stellplätze nicht zur Aufbesserung der kommunalen Finanzen genutzt, sondern abgebaut werden.
Von den Landesbehörden fordert der Handelsverband,
- keine Fahrverbote zuzulassen, die den notwendigen Liefer- und Kundenverkehr zulasten des Handels einschränken.
- die Erreichbarkeit der Innenstädte bei einem Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs auch für den Individualverkehr sicherzustellen.
- durch konsequente Anwendung und Weiterentwicklung der gegebenen Planungs- und Ordnungsinstrumente die Zukunft der Innenstädte nachhaltig zu sichern und für ausgeglichene Chancen im Wettbewerb mit peripheren Lagen zu sorgen.
- ausreichende Parkmöglichkeiten zu akzeptablen Preisen bereitzustellen. Nicht für jeden ist der ÖPNV eine realistische Alternative.
Gleichberechtigung
Der Handelsverband fordert die Landesregierung auf, auf den deutschen Gesetzgeber einzuwirken, sodass Gleichberechtigung im Handel, insbesondere vor dem Hintergrund des Zusammenwachsens von stationärem und Online-Handel, vorherrscht. Insbesondere sollten vom deutschen Gesetzgeber innerhalb der EU keine nationalen Sonderwege eröffnet werden.
Die Chancen, die sich durch die Digitalisierung eröffnen, sind fast grenzenlos. Umso wichtiger ist an dieser Stelle die Gleichberechtigung aller Marktteilnehmer, ganz egal ob Offline- oder Online-Händler.
Aus diesem Grund fordert der HBW:
- Gleichbehandlung und Bewertung der Marktteilnehmer (On-/Offline-Händler) bei der Erhebung der Gewerbesteuer.
- Keine unangemessene, finanzielle Bevorteilung von Online-Händler bei der Ansiedlung, dies gilt insbesondere bei Logistikflächen.
- Wenn der Online-Handel immer größere Logistikflächen fordert und erhält, darf der Offline-Handel bei Ansiedlungsvorhaben nicht benachteiligt werden.
- Ansiedlungspolitik mit Augenmaß anhand fundierter Zentren- und Märktekonzepte.
- Zur Gewährleistung eines prosperierenden Handels sind Investitionen in Infrastruktur zwingend erforderlich.
- Insbesondere in die verkehrstechnische Infrastruktur muss weiterhin viel investiert werden, sodass sich der Standort Baden-Württemberg weiterhin gegenüber dem Online-Handel behaupten kann.
- Der Ausbau und die Förderung von Breitband und WLAN sind an dieser Stelle weitere zwingende Erfolgsfaktoren, die es zu berücksichtigen gilt.
Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich
Der Handelsverband Südbaden fordert die Dienstleistungsfreiheit!
Zur Überprüfung der Einhaltung von Schutzvorschriften für Arbeitnehmer können die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union im Rahmen der europäischen Dienstleistungsrichtlinie Kontrollmaßnahmen aufstellen. In fast allen EU-Mitgliedsstaaten gibt es mittlerweile Regelungen für die Entsendung von Mitarbeitern.
Für die Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich bestehen seit 2015 besonders umfangreiche bürokratische Anforderungen.
So muss jede Entsendung von Arbeitnehmern nach Frankreich über ein Online-Portal im Vorfeld mit einer Vielzahl an Angaben angemeldet werden. Es ist ein für die französische Arbeitsinspektion im Falle einer Kontrolle als Kontaktperson zur Verfügung stehender Ansprechpartner mit französischer Postanschrift zu benennen, der per Telefon oder E-Mail erreichbar sein muss und in der Lage ist, von der Arbeitsinspektion geforderte Unterlagen unverzüglich einzureichen. Eine Vielzahl von Unterlagen sind mit französischer Übersetzung bei der Entsendung mitzuführen oder bei einer Kontrolle ggf. vorzulegen. Bei einer Nichtbeachtung der Vorgaben drohen empfindliche Geldbußen.
Die geltenden Vorschriften haben sich negativ auf grenzüberschreitende Dienstleistungen, insbesondere in der deutsch-französischen Grenzregion ausgewirkt. Viele deutsche Unternehmen, die in der Grenzregion ansässig sind, sehen angesichts des Verwaltungsaufwandes davon ab, ihre Dienstleistungen in Frankreich anzubieten.
Der Handelsverband Südbaden konnte für erste Erleichterungen erreichen.
Als Ergebnis hat die französische Nationalversammlung am 01.08.2018 ein Gesetz verabschiedet, das die Entsendung von Arbeitnehmern nach Frankreich erleichtern, zugleich aber auch eine effektive Kontrollausübung der französischen Behörden ermöglichen soll. Nach dem Gesetz soll
- die Entsendung von Mitarbeitern auf eigene Rechnung (z.B. Messebesuche, Teilnahme an Kongressen) von der Meldepflicht ausgenommen werden
- es für kurze Entsendungen in wenig betrugsanfälligen Bereichen Erleichterungen geben (Wegfall der Meldepflicht und Benennung eines Ansprechpartners, geringere Nachweispflichten)
- bei wiederkehrenden Entsendungen Vereinbarungen zwischen entsendenden Unternehmen und der regionalen französischen Aufsichtsbehörde über Vereinfachungen getroffen werden können.
- Die ursprünglich geplante Anmeldegebühr (Entsendegebühr) wurde abgeschafft.
Für welche Bereiche welche Erleichterungen gelten und welche Vereinfachungen in Vereinbarungen mit den französischen Aufsichtsbehörden getroffen werden können, wird erst in Dekreten des Staatsrates (Conseil d’Etat) bzw. des Arbeitsministeriums festgelegt. Die Dekrete liegen noch nicht vor. Ein Zeitplan zum Erlass ist nicht bekannt.
Der Handelsverband Südbaden fordert daher:
Keine Meldepflicht für
- reine Warenauslieferungen
- nur 1-tägige einfache Montagen, die allein der Gebrauchsfertigmachung der Ware dienen (z.B. Aufbau eines Schrankes aus vorgefertigten Teilen)
- Aufmaß- und Beratungsgespräche mit (potentiellen) Kunden
Meldepflicht maximal nur für
- mehrtägige echte Montagen (z.B. Montage Einbauküche)
Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferung im Reiseverkehr
Der Umsatzzufluss aus der Schweiz ist in ganz Südbaden spürbar, wobei der Hype ausgelöst durch Kursschwankungen vorüber ist. Besonders wahrzunehmen ist dieser Effekt an den direkt angrenzenden Landkreisen zur Grenze und kann mit rund ca. 1,6 Mrd. € beziffert werden. Dieser Zufluss sichert über 10.000 Mitarbeitern ihren Arbeitsplatz.
Der Handelsverband Südbaden fordert
- Einführung eines digitalen Systems zur Mehrwertsteuerrückerstattung zur Entlastung des Zollpersonals und zur staufreieren Abwicklung an der Grenze
- zukunftsorientiertes System zeitnah einführen
- Gleichbehandlung aller Betriebe im Einzelhandel aller Betriebsgrößen, -formen und Sortimente. Dies erfüllt die jetzige Lösung. Eine Bagatellgrenze wäre kontraproduktiv
- Beibehaltung der Papierlösung für kleine Betriebe bzw. Handelsunternehmen, die nur sporadisch Umsätze aus der Schweiz generieren
Auch das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg sieht die Vorteile einer digitalen Lösung.